Die AGB

   Die Heimat
   Die Fahrer
   Der Service
   Das Unternehmen
   Der Kontakt
   Shuttle-Service Regalido
   Die AGB

1. Sämtliche Fahrten werden nur nach vorher schriftlich erteilter Auftragsbestätigung (per Post, FAX oder direkt vor Fahrtantritt) durchgeführt.


2. Bei der Durchführung von Fahraufträgen gelten für alle Fahrer die im Fahrpersonalgesetz/Fahrpersonalverordnung festgelegten Lenk- und Ruhezeiten (Bus- und Lkw-Fahrten).


3. Der Auftraggeber ist dem R-A-D Mitarbeiter gegenüber nicht direkt weisungsbefugt. Änderungen der vereinbarten Fahrtroute und/oder des Auftrages müssen der R-A-D Zentrale mitgeteilt werden.


4. R-A-D Mitarbeiter dürfen nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingebunden werden, sondern unterliegen einzig den Weisungen der R-A-D Zentrale.


5. Der R-A-D Mitarbeiter bescheinigt dem Auftraggeber die gefahrene Fahrstrecke durch Aushändigen eines entsprechenden Nachweises.


6. Fahrten, die nicht in der R-A-D Zentrale in Meerbusch beginnen, gelten als angetreten, wenn der R-A-D Fahrer die Anreise zum vereinbarten Übergabepunkt begonnen hat. Wird ein solcher Auftrag während der Anreise storniert, ist R-A-D berechtigt, den vereinbarten Fahrpreis, mindestens jedoch die Kosten für An- und Abreise sowie evtl. anfallende Hotelkosten in Rechnung zu stellen.


7. Der Auftraggeber versichert durch Auftragserteilung den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges. Bei erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit (z. B. abgefahrene Reifen) vor Fahrtantritt kann der R-A-D Fahrer die Übernahme des Fahrzeuges verweigern. Bei während der Fahrt auftretenden Mängeln (z. B. Bremsversagen) kann der R-A-D Fahrer die Fahrt jederzeit abbrechen. In beiden Fällen gilt die Fahrt als durchgeführt. Bei nicht erkennbaren Mängeln haftet der Auftraggeber in Höhe der durch Polizei/BAG verhängten Geldbuße.


8. Die Haftung von R-A-D beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzung des Fahrers. Der Auftraggeber versichert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß haftpflicht- und vollkaskoversichert ist. Im Falle einer Nichtvollkaskoversicherung übernimmt der Auftraggeber die Haftung.


9. Die Höhe der Vergütung für durchgeführte Fahrten richtet sich ausschließlich nach den zwischen dem Auftraggeber und R-A-D vereinbarten Entgelten.


10. Rechnungen von R-A-D sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Im Verzugsfall ist die offene Rechnungsforderung mit 5 % jährlich über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.


11. Die R-A-D Mitarbeiter verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Auftraggeber.


12. Alle in der EDV von R-A-D gespeicherten Kundendaten und Informationen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. R-A-D verpflichtet sich, Kundendaten und Informationen nur an Stellen weiter zu geben, denen gegenüber eine rechtliche Verpflichtung aufgrund geltender Gesetze und Verordnungen besteht (Bundesamt für Finanzen).


13. Jeder Auftrag wird auf Ausführbarkeit geprüft, bei Anzeichen von rechtlichen oder moralischen Problemaspekten nimmt R-A-D Abstand von demselbigen. Gründe einer Auftragsablehnung werden mündlich mitgeteilt.


14. Als Gerichtsstand wird Neuss vereinbart.



Salvatorische Klausel:



Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages/der allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahe kommen.


Die Heimat    Die Fahrer    Der Service    Das Unternehmen
Der Kontakt    Shuttle-Service Regalido    Die AGB    Gästebuch